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Allgemeinverfügung über die Abgabe der Sorgfaltserklärung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014

09/07/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am 09.05.2018
die Allgemeinverfügung über die Abgabe der Sorgfaltserklärung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
Damit werden alle Forschungsgeldempfänger, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, aufgefordert, gegenüber dem BfN eine Sorgfaltserklärung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 abzugeben, d.h. die Erklärung ist ab sofort verpflichtend.

Die Abgabe der Sorgfaltserklärung soll nach dem Eingang der ersten Finanzierungsrate, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Schlussberichts, oder bei Projektabschluss erfolgen (Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1866).
Es wird empfohlen, die Sorgfaltserklärung dem BfN elektronisch über das Onlineformular DECLARE der EU-Kommission zu übermitteln.

Weitere Einzelheiten zur Abgabe der Sorgfaltserklärung enthält Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/1866.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marliese von den Driesch

und Dr. Katharina Fechler

 

Informationen auf GENRES:
https://genres.de/abs

 

Informationen beim BfN

https://www.bfn.de/themen/nagoya-protokoll-nutzung-genetischer-ressourcen/

 

Zugang zu DECLARE:
https://webgate.ec.europa.eu/declare/

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