Ungehinderter Zugang zu digitalen Sequenzinformationen

Rund drei Jahrzehnte sind seit der Erstellung der ersten molekularen Markerkarten für Nutzpflanzen vergangen. Diese stellten den Ausgangspunkt den Aufschwung  in der Molekulargenetik dar, welcher durch stetige technologische Verbesserungen in der DNA Sequenzierung sowie bei der Verarbeitung entsprechender Daten entscheidend befördert wurde. Der rasante Erkenntnisgewinn auf den verschiedenen Gebieten der Pflanzenforschung sowie die damit verbundenen Fortschritte in der Zuchtmethodik wären ohne den ungehinderten Zugang zu Sequenzdaten nicht vorstellbar.

 Vor diesem Hintergrund bergen die gegenwärtigen Diskussionen zur Einschränkung des Zugangs zu digitaler Sequenzinformation das Risiko eines nicht zu verantwortenden Einschnitts in die Forschungsarbeiten mit Nutzpflanzen. Sequenzinformationen, die aus pflanzengenetischen Ressourcen gewonnen werden, sollen den gleichen Regelungen zum Zugang und zum Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing), wie biologischen Ressourcen (z.B. Saatgut), unterworfen werden.  Die Kontrolle des Zugangs und der Nutzung von Sequenzinformationen wäre zudem mit einem unüberschaubaren regulatorischen und administrativen Aufwand verbunden. Ein vom BMBF in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten  kommt zu dem Ergebnis, dass die Gleichsetzung von Sequenzinformation und genetischen Ressourcen nicht im Sinne der in dem Biodiversitätsübereinkommen (CBD) und dem Nagoya Protokoll festgelegten Regelungen ist (https://www.bmbf.de/files/Legal_opinion_DSI_Prof_Spranger_EN_BF.PDF).

Auch die Allianz der Forschungseinrichtungen ist zu der Auffassung gelangt, dass Sequenzinformationen frei zugänglich bleiben müssen. Den Wortlaut der Stellungnahme, der sich das Präsidium der GPZ anschließt , finden Sie hier (Link).

Der ungehinderte Zugang zu wissenschaftlichen Daten und Informationen ist die Triebkraft  für Innovationen in der Pflanzenzüchtung. Helfen Sie mit, diese Errungenschaft weiter zu pflegen.