Kurt von Rümker-Preis

ruemker

– Statuten –

Am 1. Juni 1985 stiftete die Arbeitsgemeinschaft Pflanzenzüchtung in der Gesellschaft für Pflanzenbauwissenschaften e.V. den Kurt-von-Rümker-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Pflanzenzüchtung. Dieser Preis trägt den Namen Kurt von Rümkers, der im Sommersemester 1889 in Göttingen die erste akademische Vorlesung über Pflanzenzüchtung hielt, ein Jahr nach seiner Promotion in Halle.

Die Gesellschaft für Pflanzenzüchtung, die am 2. Dezember 1991 in Göttingen gegründet wurde, hat unter ihren Aufgaben auch die Fortführung der Kurt-von-Rümker-Preisstiftung und die mit ihren Statuten verbundenen Verbindlichkeiten übernommen.

Der Preis wird für den besten Vortrag einer Nachwuchswissenschaftlerin/eines Nachwuchswissenschaftlers zuerkannt, die/der während einer Vortragstagung der Gesellschaft zu einem Thema der Pflanzenzüchtung gehalten wird. Er soll gleichermaßen junge Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler einer größeren Öffentlichkeit vorstellen wie der Diskussion aktueller pflanzenzüchterischer Forschung in der Gesellschaft dienen.

Der Preis ist mit einem Geldbetrag dotiert. Dessen Höhe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der GPZ und wird vom Vorstand festgelegt.

Der Preis wird in der Regel zweijährlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird in den einschlägigen Fachinstituten durch Aushang bekannt gemacht. Um den Preis kann sich jede Nachwuchswissenschaftlerin/jeder Nachwuchswissenschaftler bewerben, der auf dem Gebiet der Pflanzenzüchtung als Doktorandin/Doktorand tätig war und deren/dessen Dissertation im Wesentlichen abgeschlossen ist bzw. dessen Promotion nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Die Bewerbung geschieht durch Anmeldung eines Vortrages an das Sekretariat der GPZ. Ihr ist eine Stellungnahme des Betreuers beizufügen. Der Vortrag ist während der dafür vorgesehenen Vortragstagung zu halten und soll die eigenen Forschungsarbeiten zum Gegenstand haben. Über die Annahme der Bewerbung entscheidet die Präsidentin/der Präsident.

Für die Auswahl des Preisträgers benennt der Vorstand der Gesellschaft eine Jury von drei Fachwissenschaftlern. Diese entscheiden nach Anhörung der Vorträge auf der Tagung. Gegen ihre Entscheidung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Die Preisträgerin/der Preisträger wird während der jeweiligen Vortragstagung bekanntgegeben. Gleichzeitig werden ihr/ihm eine Urkunde und der für den Preis vorgesehene Geldbetrag überreicht. Die Präsentationen aller Preisträger werden auf der Homepage der GPZ zusammen mit einer entsprechenden Kurzfassung veröffentlicht.

Göttingen, den 1. Juni 1994
Prof. Dr. Dr. G. Röbbelen, Präsident
Ergänzte Fassung lt. Beschluss des GPZ-Vorstands vom 31. Juli 2019